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BVerwG, 21.08.1989 - 8 B 125.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anspruchsgrundlage für eine Entlassung aus dem Zivildienst - Voraussetzungen eines Anspruchs auf Entlassung aus dem Zivildienst
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 23.05.1989 - 12 K 3166/87
- BVerwG, 21.08.1989 - 8 B 125.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 15.87
Zivildienstausnahme - Wehrdienstverhältnis - Umwandlung - Entlassung
Auszug aus BVerwG, 21.08.1989 - 8 B 125.89
Nach den tatsächlichen, mit Verfahrensrügen nicht angefochtenen und das Bundesverwaltungsgericht deshalb bindenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO), liegen die Voraussetzungen des § 43 ZDG, insbesondere des § 43 Abs. 1 Nr. 5 ZDG nicht vor, weil die Zivildienstausnahme des § 15 a ZDG in dem im Einberufungsbescheid zum Wehrdienst genannten maßgeblichen Gestellungszeitpunkt nicht gegeben war (Urteil vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 15.87 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 10 S. 1 [2 f.]).